Unser Auftrag als Schule ist es, Nachwuchs für den Lehrerberuf zu begeistern. Daher müssen wir den SchülerInnen die Möglichkeit bieten, den Lehrerberuf aus Lehrkraftsicht kennen zu lernen. Deshalb wird die PraktikantIn aktiv in den Unterricht mit eingebunden (ggf. Unterrichtssequenzen mal unter Anleitung übernehmen, Unterstützung von einzelnen SchülerInnen, …).

Regelmäßig absolvieren Schüler und Schülerinnen der weiterführenden Schulen sowie Studenten und Studentinnen mehrwöchige Praktika an unserer Schule. In Zusammenarbeit mit den betreuenden Lehrkräften erhalten sie wertvolle Einblicke in den Schulalltag aus Lehrkraftsicht.

  • Wer kann bei uns an der Grundschule Sandkrug machen?
    • Bei der PraktikantIn sollte die Aussicht bestehen, später den Lehrerberuf ergreifen zu können.
    • Personenkreis für ein Praktikum:
      • Schulpraktikum ab Klasse 10 (in Ausnahmefällen ab Klasse 9, Gym, OBS, IGS, RS)
      • Längeres Praktikum nach dem Abitur (Berufsfindung)
      • Vorzugsweise allgemeines Schulpraktikum von der Uni (ASP)
      • GHR300 – Praktikum im Masterstudium Lehramt (1/2 Jahr)
      • KEINE TagespraktikantInnen (GIRLS-DAY, Zukunftstag, …)
  • Was erwarten wir von dem Praktikanten?
    • Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme – Als selbstverständlich setzen wir voraus:
      • Bereitschaft, in beiden Standorten eingesetzt zu werden
      • einen offenen und freundlichen Umgang
      • ein Interesse an der Arbeit mit unseren Kindern
      • Beachtung der in der Schule geltenden Vorschriften und Regeln
      • den Kindern gegenüber ein Vorbild sein
      • angemessene Kleidung
      • aktive Mitarbeit in allen Bereichen
      • die Anwesenheit von allen SchülerpraktikantInnen von 7:45 bis 12:45/13:30 Uhr, anschließend nimmt die SchülerpraktikantIn an der nachschulischen Betreuung und DB (ASP/GHR300) oder JG-Sitzungen teil.
      • selbstständige und rechtzeitige Absprache weiterer Angelegenheiten und Termine
      • unverzügliche Benachrichtigung im Krankheitsfall (Krankmeldung bei KonrektorIn und MentorIn)
      • die Einhaltung der Schweigepflicht bzgl. Personengezogener Daten außerhalb der Schule (Bitte die Schweigepflichtserklärung ausdrucken und am ersten Praktikumstag unterschrieben mitbringen. s.u.)
      • Kenntnisnahme und Beachtung des Infektionsschutzgesetzes (§ 35) (Bitte ausdrucken und unterschrieben mitbringen.)
      • Bei einem längeren Praktikum ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
  • Wo kann er sich bei Interesse melden?
    • Bitte eines aussagekräftiges Anschreiben per E-Mail an praktikum@gs-sandkrug.de.
    • Frau Seidler wird sich dann melden, um konkret eine Praktikumsmöglichkeit zu besprechen.